Verfahren zur Anmeldung zum «tag der architektouren»
Anmeldezeitraum
Montag, 15. Februar bis Sonntag, 28. März 2010
Anmeldebedingungen
- Standort des Objektes in Thüringen
- Fertigstellung des Objektes im Zeitraum Januar 2007 bis einschließlich März 2010
- Das Objekt wird erstmalig bei einem tag der architektouren in Thüringen gezeigt.
- Mindestens ein Entwurfsverfasser muss Mitglied einer Architekten- und/oder Stadtplanerkammer sein oder während der Entwurfserstellung gewesen sein.
- Nicht-öffentliche Gebäude müssen für mindestens zwei Stunden oder im Rahmen von mindestens zwei Führungen zugänglich sein. Mindestens ein Vertreter des einreichenden Architektur-/Stadtplanungsbüros muss zu den angegebenen Öffnungszeiten als Ansprechpartner vor Ort sein.
- Öffentliche Gebäude müssen auch am architektouren-Wochenende (26. und 27. Juni 2010) für mindestens zwei Stunden oder im Rahmen von mindestens zwei Führungen zugänglich sein. Mindestens ein Vertreter des einreichenden Architektur-/Stadtplanungsbüros muss zu den angegebenen Öffnungszeiten als Ansprechpartner vor Ort sein.
- Freianlagen sollten großteils zugänglich sein. Eventuelle Einschränkungen in der Zugänglichkeit sind im Rahmen der Anmeldung anzugeben. Mindestens zwei Führungstermine müssen angeboten werden.
Im Sinne einer leichteren Touren-Zusammenstellung für Interessenten, bitten wir Sie, die Zugänglichkeit des Objekts sowohl am Samstag als auch am Sonntag zu gewährleisten.
Ablauf der Anmeldung pro Projekt
1. Registrierung und Datenübermittlung online über den Bürobereich der Website der Architektenkammer Thüringen:
www.architekten-thueringen.de/intern
Erforderliche Informationen und Daten:
- Objektangaben: Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung, Innenraumgestaltung, Freiflächengestaltung, Städtebau), Bezeichnung, Adresse, Jahr der Fertigstellung
- 3 Fotos des fertig gestellten Objekts und mindestens ein Plan (Auflösung: mindestens 300 dpi | längste Bildseite: mindestens 15 cm | Dateiformat: jpg)
- Bitte beachten Sie, dass Visualisierungen des Objekts nur als Ergänzung dienen können, die erforderlichen 3 Fotos des fertig gestellten Objekts und den Plan jedoch nicht ersetzen.
- Sollte die Fertigstellung des Objekts nicht rechtzeitig zu gewährleisten sein, bitten wir die Einreichung im kommenden Jahr vorzunehmen.
- Bitte beachten Sie, dass sich durch die geeignete Auswahl an Plänen und Fotos der Gesamtzusammenhang erschließen können muss.
- Die Planzeichnungen wählen Sie bitte so, dass sie noch mit Monitorauflösung bzw. verkleinert auf Ausstellungstafeln erkennbar sind.
- Das Auswahlgremium der Architektenkammer Thüringen behält sich vor, eingereichte Unterlagen als unzureichend zurückzuweisen.
- Projektbeschreibung (Umfang: max. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- Bitte beachten Sie, dass längere Texte automatisch abgeschnitten werden.
- Die Architektenkammer Thüringen behält sich zudem das Recht vor, eingereichte Texte zu redigieren.
- Der Text sollte für Laien gut verständlich sein, Fachausdrücke möglichst vermieden werden.
- Namen aller Entwurfsverfasser (Personen, keine Büros!) sowie Kammer und Mitgliedsnummer mindestens eines Verfassers (siehe Anmeldebedingungen)
- Weitere beteiligte Architektur-/ Stadtplanungsbüros (keine Fachplaner!)
- Öffnungszeiten und/oder Führungstermine
- ggf. Name des/der Fotografen
Bitte senden Sie keine Projektdaten an die Geschäftsstelle der AKT!
2. Nach vollständiger Datenübertragung das Anmeldeformular aus dem Bürobereich ausdrucken, Unterschriften einholen (alle beteiligten Architektur-/Stadtplanungsbüros, Bauherr und Nutzer) und per Post (kein Fax) an die Geschäftsstelle der AKT schicken
Mit dem Anmeldeformular gelten folgende Angaben als bestätigt:
- Öffnungs-/Führungszeiten
- Zusage des einreichenden Architektur-/Stadtplanungsbüros, die Besucher zu den Öffnungs-/Führungszeiten vor Ort zu führen bzw. für Anfragen verfügbar zu sein
- Zusage des einreichenden Architektur-/Stadtplanungsbüros, dass die Nutzung und Veröffentlichung der eingereichten Bilder und Texte zum tag der architektouren 2010 möglich und frei von Rechten Dritter ist. Zur Wahrung des Urheberrechts von Dritten sind die Namen, z.B. des Fotografen, angegeben.
- Einverständnis des einreichenden Architektur-/Stadtplanungsbüros, dass die eingereichten Bilder und Texte sowohl von der Architektenkammer Thüringen in ihren Publikationen und auf ihren Internetseiten als auch von der Presse veröffentlicht werden dürfen (siehe auch Punkt «Gut zu wissen»)
- Zusage des einreichenden Architektur-/Stadtplanungsbüros, alle weiteren beteiligten Büros über die Anmeldung informiert und deren Einverständnis eingeholt zu haben. Sie sind im Rahmen der Anmeldung zum tag der architektouren angegeben.
- Einverständnis von Bauherr und Nutzer, die Öffnungszeiten und die Veröffentlichung/Präsentation des Objektes betreffend.
3. Optionale Einreichungen
Erstmals ist zusätzlich die Einreichung von Modellen des Objektes möglich, die im Rahmen der Ausstellung «Neue Architektur in Thüringen» ausgestellt werden sollen. Während der Öffnungszeiten wird der Ausstellungsraum von einer Aufsicht überwacht. Bitte beachten Sie dennoch, dass die Architektenkammer Thüringen für mögliche Schäden an den Modellen nicht aufkommen kann. Der Transport in die Ausstellungsräume sowie die Abholung muss durch das einreichende Architektur-/Stadtplanungsbüro erfolgen.
Bitte geben Sie bei Interesse im Zuge der Anmeldung vorab die Stückzahl und Abmessungen der Modelle an, die Sie einreichen möchten. Die Architektenkammer Thüringen gibt Ihnen im Anschluss an die Sitzung des Auswahlgremiums Ende April Bescheid, ob sich die geplante Ausstellung der eingereichten Modelle realisieren lässt.
Gut zu wissen
Mögliche Veröffentlichungen/Präsentationen der eingereichten Bilder und Texte im Rahmen des tag der architektouren und seiner Begleitveranstaltungen umfassen die Publikationen der Architektenkammer Thüringen (Plakate, Faltblätter, Einladungskarten, Broschüren, Internetseiten, Ausstellungstafeln, Deutsches Architektenblatt) sowie die Presse generell (Tageszeitungen, Anzeigenblätter, Amtsblätter, Monatsmagazine, Zeitschriften, TV, Radio, ).
Vor Veröffentlichungen/Präsentationen in der Presse verweist die Architektenkammer Thüringen die entsprechenden Redaktionen auf die von den Architektur-/Stadtplanungsbüros angegebenen Urheber der Bilder. Die Architektenkammer Thüringen übernimmt für die Nennung des Urhebers seitens der Presse jedoch keine Gewähr, da sich dies der Einflussnahme entzieht.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur gültig ist, wenn bis zum 28.03.2010 alle erforderlichen Daten und Informationen sowie das vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten unterschriebene Anmeldeformular im Original (kein Fax) vorliegen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Fristverlängerungen oder Nachreichungen möglich sind. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an:
Dipl.-Ing. Architektin Gertrudis Peters | Geschäftsführerin der AKT
Telefon: (0361) 210500 | E-Mail: peters@architekten-thueringen.de
Technische Fragen richten Sie bitte an:
Birgit Kohlhaas, Designerin AGD | Kohlhaas & Kohlhaas, Weimar
Telefon: (03643) 902521 | E-Mail: info@kohlhaas-kohlhaas.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Vorstand und Geschäftsstelle der AKT


