Bauen mit Architekt – Bauen ohne Risiko
Es gibt Ergebnisse, die den Bauherren zufrieden stellen und Ergebnisse, die den Bauherren glücklich machen.
Im Dialog
Für ein rundum erfolgreiches Bauvorhaben ist eine gut funktionierende Zusammenarbeit, eine professionelle geschäftliche und persönliche Verbindung von informierten Bauherren und fähigen Architekten Grundvoraussetzung. Sie sollten daher mit Ihrem Architekten in einen kritischen Dialog treten:
- Sagen Sie Ihrem Architekten so konkret wie möglich, welche Vorstellungen Sie haben und was Sie in keinem Fall wünschen.
- Seien Sie aufgeschlossen gegenüber seinen Ideen und Argumenten.
- In engen Kontakt mit Ihnen informiert der Architekt Sie über den jeweils aktuellen Stand, stellt Ihnen die Wahl zwischen mehreren Alternativen und gibt Empfehlungen. Reagieren Sie zügig, wenn es Ihrer Entscheidungen und Vorgaben bedarf.
Architektenleistungen
Bauen ist ein komplexer Prozess. Ihr Planer begleitet Sie als Ideengeber, Berater, Koordinator und Treuhänder auf dem weiten Weg von der Idee bis zur Realisierung.
Mehr Vertrauen
Der Architekt vertritt als unabhängiger Treuhänder ausschließlich Ihre Interessen gegenüber Behörden, Firmen und anderen Beteiligten. Er bringt Ihre Wünsche mit den Bauvorschriften, den örtlichen Satzungen und den finanziellen Möglichkeiten in Einklang. Mit Architekt diktiert der Bauherr die Bedingungen – und nicht der Bauträger.
Mehr Service
Der Architekt plant und betreut das gesamte Bauvorhaben von den ersten Entwürfen bis zur Vollendung und sorgt für eine zu den ermittelten Kosten und vereinbarten Terminen mängelfreie Übergabe des Bauwerks: Er kennt sowohl die Chancen von Neu- und Altbau als auch die Vor- und Nachteile von Grundrissen, Bautechniken oder Materialien und bespricht diese mit Ihnen. Er erarbeitet die Bauantragsunterlagen, schreibt die Leistungen detailliert aus, holt mehrere Angebote ein, prüft sie auf Qualität und Umfang und übernimmt die Koordinierung und Überwachung der Ausführung. Sonder- und Änderungswünsche kann er jederzeit berücksichtigen.
Mehr Individualität
Ein Ergebnis, das ästhetische Ansprüche erfüllt und dabei den Menschen als Nutzer in den Vordergrund stellt, zeichnet die Arbeit des Architekten aus. Er gestaltet das neue Wohnumfeld so, dass es den speziellen Bedürfnissen, der Lebensweise und den Wünschen des Bauherrn entspricht. Er steht Ihnen mit seinem Rat bei der Ortswahl und der Besichtigung von Grundstücken zur Seite, saniert Ihren Altbau, plant den Dachgeschossausbau oder den Wohnzimmeranbau. Er kann als bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten für Sie erstellen oder als Energieberater eine auf Ihr Haus abgestimmte energetische Untersuchung durchführen. Er zeigt Lösungen zum barrierefreien und altersgerechten Bauen auf und entwickelt energetische, ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Konzepte.
Weniger Kosten
Architekten prüfen die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme, berechnen die voraussichtlichen Baukosten, zeigen kostengünstige Alternativen auf und beraten zu Möglichkeiten finanzieller Förderung. Die umfassende Leistung steigert den Wert des Hauses, sichert Schadensfreiheit und finanzielle Verluste.
Das kostet Ihr Architekt
Vor Beginn des Bauvorhabens wird ein schriftlicher Architektenvertrag zwischen Bauherr und Architekt abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Partner beinhaltet. Enthalten sein sollten im Vertrag in jedem Fall eine Beschreibung des Bauvorhabens, der Umfang der zu erbringenden Leistungen und die Höhe der Vergütung.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung errechnet sich das Honorar nicht nach einem festen Prozentsatz der Bausumme. Vielmehr ist es kalkulierbar und transparent: Die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) berechnet das Architektenhonorar für die auftragsgemäß erbrachten Leistungen. (Die HOAI können Sie u.a. im „Thüringer Architektenhandbuch 2010“ ab S. 62 einsehen.) Sie ist als Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle Architekten und die Auftraggeber bindend. Die HOAI ist auch dann anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Sie gilt immer dann, wenn Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht werden. Sie gilt auch für Leistungen von Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplanern.
Für Sie als Bauherrn hat die HOAI den Vorteil, dass die Vergütung des Architekten nicht in einem Pauschalpreis versteckt, sondern transparent ist, sich nach objektiven Kriterien errechnen lässt. Die HOAI garantiert dem Architekten einen fairen Preis für seine Arbeit. Gleichzeitig verzichtet er auf alle Einnahmequellen, die ihn in einen Interessenskonflikt bringen könnten. Das erst versetzt ihn in die Lage, als unabhängiger Sachwalter allein Ihre Interessen wahrzunehmen.
Wovon ist das Honorar gemäß HOAI abhängig?
- Von den anrechenbaren Baukosten. Dies sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes. Sie beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten.
- Vom Umfang der Architektenleistung. Diese werden in neun Phasen untergliedert und, falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen, prozentual abgerechnet.
- Von der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Ein Veranstaltungsgebäude mit komplizierter Konstruktion und Technik ist natürlich aufwendiger zu planen als ein einfaches Einfamilienhaus.
- Von der Vereinbarung mit dem Architekten. Sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Beitrag dazwischen vereinbaren.
Architektenleistung: die neun Leistungsphasen
In § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind neun Leistungsphasen für Planung und Ausführung von Gebäuden beschrieben. Alle Phasen zusammen ergeben 100 Prozent der Architektenleistung.
- Grundlagenermittlung: 3 %
- Vorplanung: 7 %
- Entwurfsplanung: 11 %
- Genehmigungsplanung: 6 %
- Ausführungsplanung: 25 %
- Vorbereiten der Auftragsvergabe: 10 %
- Mitwirkung bei der Vergabe: 4 %
- Bauüberwachung: 31 %
- Objektbetreuung und Dokumentation: 3 %
Schwierigkeit der Bauaufgabe: die fünf Honorarzonen
Die Schwierigkeit der Bauaufgabe ist in fünf Honorarzonen aufgeteilt. Für private Bauherren sind die Zonen III und IV von Bedeutung: Honorarzone III gilt für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung, Honorarzone IV für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleinen Grundstücken.
Auszug aus der Honorartafel für die Zonen III und IV
Ein Berechnungsbeispiel
Ein Architekt erstellt die Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für ein Gebäude der Honorarzone IV. Dafür stehen ihm insgesamt 27 Prozent aus dem Wert der Honorarzone zu. Bei angenommenen 250.000 Euro anrechenbaren Kosten und einem vereinbarten Mittelsatz (40.006 + 35.610 = 75.616; 75.616 / 2 = 37.808) wären dies 10.208,16 Euro Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten.





