HOAI/ Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung
HOAI-Novelle verabschiedet
Nach der Reform ist vor der Reform - so titelte die Bundesarchitektenkammer in ihrer Pressemitteilung zur Verabschiedung der HOAI-Novelle. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt und gleichzeitig eine weitere Novellierungsstufe gefordert (siehe hierzu "Beschluss Bundesrat HOAI").
Mit der Novellierung ist u.a. eine pauschale Erhöhung der Architektenhonorare um 10 Prozent beschlossen. Alle weiteren wesentlichen Regelungen und Neuerungen sind ab Seite 153 der Datei "HOAI-Fassung zur Vorlage im Bundesrat" zusammengefasst.
Die neue HOAI trat mit der Verkündung im Bundesanzeiger am 18. August 2009 in Kraft.
Orientierungshilfen zur Anwendung der HOAI 2009
Unter juristischer Betreuung von Rechtsanwalt Dirk Weber bietet die AKT ihren Mitgliedern zur Praxiseinführung der novellierten HOAI folgende Orientierungshilfen an:
- Einführung zur Orientierungshilfe bei der Gestaltung eines Architektenvertrages unter Berücksichtigung der Novelle der HOAI 2009
- Architektenvertrag
- Architekten-Vorplanungsvertrag (Umbau/ Modernisierung)
- Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau)
- Innenarchitektenvertrag
- Freianlagenvertrag
Die entsprechenden Dateien können Sie über diesen Link einsehen: Orientierungshilfen zur Anwendung der HOAI 2009 (Mitgliederbereich).
Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung
Ein weiterer Erfolg in der Berufspolitik konnte erzielt werden: Dr. Volker Sklenar, Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, und Hartmut Strube, Präsident der Architektenkammer Thüringen, unterzeichneten im September die neue Honorarregelung für die Dorfentwicklungsplanung im Freistaat. Die Honorarregelung trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Mit ihr verbunden ist eine Honorarsteigerung um 20 Prozent.
- Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung (4. Ausgabe)
- Orientierungshilfe für einen Beratungsvertrag zur Dorferneuerung
Zur Historie
Bereits vor 13 Jahren forderte der Bundesrat im Rahmen der letzten Novelle der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) die Bundesregierung auf, eine umfassende Novellierung der HOAI vorzunehmen, mit dem Ziel einer weitgehenden Entkopplung der Honorare von den Baukosten sowie einer größtmöglichen Transparenz. Die Koalitionsvereinbarung der amtierenden Bundesregierung hat 2005 dieses Vorhaben bestätigt und eine systemkonforme Novellierung der HOAI angekündigt. Die Vertreter der Architekten haben in diesem Diskussionsprozess stets seine Unterstützung für eine systemkonforme Novellierung der HOAI angeboten und konkrete Vorschläge zur Modernisierung, zu mehr Transparenz und Vereinfachung im Sinne der Verbraucher unterbreitet.
Der im Februar 2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) vorgelegte Referentenentwurf spiegelt jedoch die gemeinschaftlichen Ziele in keiner Weise wider. Er erweist sich in der Summe als verbraucher- und mittelstandsfeindlich sowie praxisuntauglich und muss als Brüskierung des Berufsstandes verstanden werden. Das System einer staatlichen Gebührenordnung, das sich in der Vergangenheit als wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes und der Sicherung qualitätvoller planerische Leistungen im öffentlichen Interesse bewährt hat, wird ad absurdum geführt.
Nachfolgend finden Sie den Referentenentwurf (mit Begründung) sowie ausgewählte Stellungnahmen als Download.
- HOAI-Referentenentwurf
- HOAI-Begründung zum Referentenentwurf
- HOAI-Stellungnahme der BAK (Kurzfassung)
- HOAI-Stellungnahme der BAK (Langfassung)
- Offener Brief AHO-BAK-BIngK an BM Glos und Tiefensee
- HOAI-Antwort von BM Tiefensee
- HOAI-Antwort von Schauerte
- HOAI-Stellungnahme Deutscher Städtetag
- Kommentar AKBay zum Referentenentwurf
- Textbausteine AKBay zur Kritik
- Schreiben des Präsidenten der AKT an die Mitglieder
- Schreiben der AKT und IKT an BM Glos
- Schreiben der AKT und IKT an Minister Reinholz
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