Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung im Freistaat Thüringen
Vierte Ausgabe trat am 1. Oktober 2009 in Kraft
Downloads | Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung | Orientierungshilfe für einen Beratungsvertrag zur Dorferneuerung
Ein weiterer Erfolg in der Berufspolitik konnte erzielt werden: Dr. Volker Sklenar, Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, und Hartmut Strube, Präsident der Architektenkammer Thüringen, unterzeichneten im September die neue Honorarregelung für die Dorfentwicklungsplanung im Freistaat.
Die Honorarregelung trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Mit ihr verbunden ist eine Honorarsteigerung um 20 Prozent. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Arbeitsgruppe "Dorfentwicklungsplanung" der Architektenkammer Thüringen. Unter Federführung von Dr. Uwe Wilke nahm sie sich der Fortschreibung der Honorarregelung an und führte maßgeblich die Abstimmungen mit dem Ministerium.
veröffentlicht: 23.10.2009 | DAB 2009/11 | AKT
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