Berufsrecht
Auf dieser Seite greifen wir aktuelle Themen auf und informieren Sie über die Serviceleistungen der Architektenkammer Thüringen zu Fragen des Berufsrechts.
Aktuell: Neue Informationspflichten für Architekten! - Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Am 17. Mai 2010 trat bundesweit die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 12. März 2010 in Kraft. Sie schreibt vor, welche Pflichtangaben Dienstleistungserbringer vor Vertragsschluss ihrem Vertragspartner mitzuteilen haben.
Rechts können Sie die Gesamtausgabe herunterladen.
HOAI-Novelle
„Nach der Reform ist vor der Reform“, titelte die Bundesarchitektenkammer in ihrer Pressemitteilung zur Verabschiedung der HOAI-Novelle. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt und gleichzeitig eine weitere Novellierungsstufe gefordert (siehe hierzu "Beschluss Bundesrat HOAI").
Mit der Novellierung ist u.a. eine pauschale Erhöhung der Architektenhonorare um 10 Prozent beschlossen. Alle weiteren wesentlichen Regelungen und Neuerungen sind ab Seite 153 der Datei „HOAI-Fassung zur Vorlage im Bundesrat“ zusammengefasst.
Die neue HOAI trat mit der Verkündung im Bundesanzeiger am 18. August 2009 in Kraft.
Fragen, Antworten und vieles mehr zur neuen HOAI finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Architektenblatts: www.dabonline.de/tag/hoai/
Orientierungshilfen
Unter juristischer Betreuung von Rechtsanwalt Dirk Weber bietet die AKT ihren Mitgliedern zur Praxiseinführung der novellierten HOAI Orientierungshilfen an:
An dieser Stelle verbergen sich Informationen, die nur für Mitglieder der AKT bestimmt sind. Melden Sie sich an, um die Informationen zu sehen.
Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung
Ein weiterer Erfolg in der Berufspolitik konnte erzielt werden: Dr. Volker Sklenar, Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, und Hartmut Strube, Präsident der Architektenkammer Thüringen, unterzeichneten im September 2009 die neue Honorarregelung für die Dorfentwicklungsplanung im Freistaat. Die Honorarregelung trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Mit ihr verbunden ist eine Honorarsteigerung um 20 Prozent.
Gesetze und Verordnungen
Die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für Architekten in Thüringen relevant sind, können Sie im Thüringer Architektenhandbuch in der Rubrik Publikationen nachschlagen.
Rechtsauskunft
Die Architektenkammer Thüringen bietet Ihren Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung in der Geschäftsstelle in Erfurt.
Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der AKT, berät zu allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Rechtsfragen wie Vertragsgestaltung, Honorare, privates und öffentliches Baurecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsformen und Urheberrecht – jeweils montags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr. Bei Bedarf bitten wir um Terminvereinbarung.
Schlichtung
Um Streifälle zwischen Architekten, Planern und Bauherren oder Architekten und Planern untereinander gütlich beizulegen, gibt es den Schlichtungsausschuss der Architektenkammer.
Da dieser die Streitfälle rechtlich und fachlich beurteilen kann, ist es meist möglich, schnell eine Einigung herbeizuführen.




