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Fortbildung

Angebote

Architekten-Fortbildung, Bild: BAK

Mitglieder der Architektenkammer Thüringen profitieren von Fortbildungen zu reduzierten Konditionen, welche die Kammer entweder in Eigenregie, mit ausgewählten Partnern oder in Zusammenarbeit mir der Bauhaus-Akademie Schloss Ettersburg anbietet. Die entsprechenden Fortbildungen sowie die Angebote der Landesarchitektenkammern finden Sie gesammelt auf einem gemeinsamen Portal unter www.architekten-fortbildung.de.

Eine Übersicht über die von der Architektenkammer zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen gibt es auf dieser Website unter Fortbildungen:

Kontakt

Fortbildungspflicht

Die Berufspflichten ergeben sich im Kern aus § 32 des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG). Von der gewissenhaften Berufsausübung über das Gebot der Kollegialität bis hin zur Vorschrift, unlautere Werbung zu unterlassen – all diese Regelungen haben das Ziel, den Beruf des Architekten oder Stadtplaners mit Qualität zu besetzen.

Gemäß § 32 Abs. 2 Pkt. 4 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz und § 2 Abs. 7 Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen besteht für Mitglieder der Architektenkammer Thüringen die Pflicht zur Fortbildung. Damit wird dem hohen Maß an Verantwortung des Berufsstandes für die Öffentlichkeit im Sinne des Verbraucherschutzes und der Baukultur Rechnung getragen. Einzelheiten, wie Themen der Fortbildung und Fortbildungsformen, regelt die Fortbildungsordnung der Architektenkammer Thüringen.

Nachweisführung

Satzungsgemäß sind alle Kammermitglieder verpflichtet, ihre besuchten Fortbildungen nachzuweisen. Bitte stellen Sie dazu die Teilnahmebescheinigungen im internen Mitgliederbereich Meine AKT unter dem Menüpunkt „Mitglied“ ein.

Seite zuletzt geändert am 30.01.2024

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