Nachweisberechtigte

Antragstellung und Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigen nach Thüringer Bauordnung

Antragstellung

Gemäß 63 d ThürBO vom 16.03.2004, letzte Änderung vom 08.07.2009 mit Gültigkeit zum 28.12.2009, sind zur Erstellung von bautechnischen Nachweisen des vorbeugenden Brandschutzes, Wärmeschutzes und der Standsicherheit nur Personen berechtigt, die in den entsprechenden Listen für Nachweisberechtigte eingetragen sind.

Für die Antragstellung in eine der Listen der Nachweisberechtigen für bautechnische Nachweise nach § 63 d ThürBO können Sie das entsprechende Antragsformular sowie das Merkblatt auf dieser Seite herunterladen.

Die Anträge sind je nach Listeneintrag zu stellen:

  • für Brand- und Wärmeschutz an die Architektenkammer Thüringen, Ansprechpartnerin ist Konstanze Schulze.
  • für Standsicherheit an die Ingenieurkammer Thüringen.

Eintragungsgebühren

Die Eintragungsgebühren sind mit Antragstellung auf das Konto der betreffenden Kammer einzuzahlen.

Was man bei Antragstellung noch wissen sollte

Listeneintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen. Wer allerdings vorübergehend und gelegentlich in Deutschland tätig wird, hat dies der jeweiligen Kammer, die die entsprechende Listeneintragung vornimmt, anzuzeigen.

Mit der Eintragung als Nachweisberechtigter erfolgt keine zwangsläufige Mitgliedschaft in der Architektenkammer Thüringen oder der Ingenieurkammer Thüringen. Dies unterliegt einem gesonderten Eintragungsverfahren. Nachweisberechtigte erhalten für diese Tätigkeit von der Kammer keinen Stempel.

Überprüfung der Eintragungsvoraussetzungen

Die jeweils listenführende Kammer überprüft jährlich, ob die fachlichen Voraussetzungen für den Listeneintrag fortbestehen. Dies erfolgt durch Abgabe einer freiwilligen Meldung der eingetragenen Nachweisberechtigten mittels einer Willenserklärung. Wir bitten die Nachweisberechtigten der entsprechenden Liste, die nebenstehenden Fortbildungsnachweise bzw. Erklärungen jährlich an die Architektenkammer zu senden.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Konstanze Schulze
Sprechzeiten: Mo. bis Do.: 8.00 bis 14.30 Uhr, Fr.: 8.00 bis 11.30 Uhr
Telefon: (0361) 210 5030
E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

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Satzungen / Ordnungen

Kommissionen zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten

Die Prüfungskommissionen zur Eintragung in die Fachplanerlisten nach §63d ThürBO wurden durch die Aufsichtsbehörde bestätigt und setzen sich wie folgt zusammen:

Kommission Brandschutz

Kommission Wärmeschutz

  • Vorsitzender: Dr. Gerald Knaust, IKT
  • Stellv. Vorsitzender: Volker Drusche, Architekt, AKT
  • Mitglied: Martin Davignon, Architekt, AKT
  • Mitglied: Heinz Lindner, IKT

Kommission für Standsicherheit

  • Vorsitzender: Herr Harald Baumgarten, IKT
  • Stellv. Vorsitzender: Herr Martin Beyse, IKT
  • Mitglied: Roland Dix, Architekt, AKT
  • Mitglied: Alfred Funke, Architekt, AKT

Listen aller in Thüringen eingetragenen Nachweisberechtigten

Die Listen aller in Thüringen eingetragenen Nachweisberechtigten sind in einem gemeinsamen Portal von Architektenkammer Thüringen und Ingenieurkammer Thüringen veröffentlicht: www.thueringer-bauordnung.de

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39 | 99084 Erfurt | Telefon: +49 (0)361–210 500 | Fax: +49 (0)361–210 50 50
E-Mail: info@architekten-thueringen.de | WWW: www.architekten-thueringen.de

Adresse der Seite: www.architekten-thueringen.de/mitglieder/nachweisberechtigte/
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