Stadtumbau in Thüringen

Ansprechpartner

Ausschuss für Stadt- und Landschaftsplanung

Bahnhofstraße 39 | 99084 Erfurt

Telefon 0361-210500
Telefax 0361-2105050 stadtumbau@architekten-thueringen.de

124 Stadtplaner und 126 Landschaftsarchitekten

In unserer Datenbank finden Sie die Kontaktangaben zu allen Stadtplanern in Thüringen.

Stadtplaner in Thüringen
Landschaftsarchitekten in Thüringen

Stadtumbau in Thüringen, Luftbild Erfurt

Vernetzung

Erhaltung/ Sanierung

Konversion

Neue Nutzungen

Freiräume

Rückbau

Stadtumbau ist ein Prozess.

Stadtumbau ist ein komplexer und – bezogen auf die einzelne Stadt bzw. deren Teile – sehr individueller Prozess.

Stadtumbau ist nicht neu. Es gibt ihn, seitdem Städte entstehen, wachsen oder schrumpfen. Es ist ein permanenter Prozess des Anpassens der Strukturen der Städte an sich verändernde Rahmenbedingungen. Dabei gibt es nie den perfekten Endzustand.

Heute besteht die Herausforderung vor allem darin, Antworten auf die demografischen Veränderungen und den wirtschaftlichen Strukturwandel zu finden.

Stadtumbau in Thüringen,

Stärkung der Innenstadt
Schlossstraße in Gera

Stadtumbau in Thüringen,

Neue Stadtmitte
Neuer Markt in Ruhla

Stadtumbau in Thüringen,

Wohnen auf einer Konversionsfläche
Am Horn in Weimar

Stadtumbau braucht Stadtplaner.

Stadtplaner sind eine eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Architektenkammer, die insbesondere städtebauliche Planungen erarbeitet und unterschiedliche Aufgaben in der Stadt-, Regional- und Landesplanung übernimmt. Die Handlungsfelder reichen vom Städtebau über Stadt- und Dorfentwicklungsplanung, Projektentwicklung, Stadterneuerung bis zum Stadtumbau.

Neben den formellen Planungen, wie Bebauungs- und Flächennutzungsplanung, nehmen die informellen Planungen auf allen Maßstabsebenen zu. Wichtig und gefragt ist das komplexe, integrierende Analysieren und Bewerten, Planen und Handeln. Im Rahmen des Stadtumbaus arbeiten Stadtplaner als Moderatoren, Berater und Gutachter und wirken so an der Realisierung von Programmen, Plänen oder Projekten mit.

Da in allen Arbeitsfeldern zwischen unterschiedlichen Interessen und politischen Kräften vermittelt und abgewogen werden muss, ist soziale Kompetenz unbedingt erforderlich.

Stadtumbau in Thüringen,

Modernes Bauen im Stadtkern
Brudergasse in Saalfeld

Stadtumbau in Thüringen,

Neue Freiräume in der Stadt
«Wasserachse» in Jena-Lobeda

Stadtumbau in Thüringen,

Sanierung Plattenbauten
Rautenstraße in Nordhausen

Stadtumbau braucht Moderation.

Stadtumbau braucht Moderation im Prozess der Umsetzung integrierter Handlungskonzepte

Rechtsgrundlagen und Verfahren

Das neue BauGB in der Fassung von 2004, dritter Teil Stadtumbau, §171 a–e schafft planungsrechtliche Rahmenbedingungen durch informelle Planungen (§171 b), die mit Satzungsbeschluss (§171 d) in ihrer Durchführung (§171 c) gesichert werden können. Die Satzung nach 171 d schafft kein Baurecht.

§171 a | Leitbild

Stadtumbaumaßnahmen dienen dazu, in Gebieten mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten durch Reduzierung und Anpassung nachhaltige städtebauliche Strukturen herzustellen.
Dazu ist die Realisierung folgender Ziele (Leitbildthesen) notwendig:

  1. Die Siedlungsstruktur ist den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft anzupassen.
  2. Die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Lebensumwelt sind zu verbessern.
  3. Innerstädtische Bereiche sind weiter zu stärken.
  4. Nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen sind einer neuen Nutzung zuzuführen – Konversionsziel.
  5. Einer Nachnutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen sind zurückzubauen.
  6. Freigelegte Flächen sind einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zuzuführen.
  7. Innerstädtische Altbaubestände sollen erhalten werden.

§171 b | Stadtumbaugebiete

«Die Gemeinde legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.»

Dazu ist notwendig:

§171 c | Durchführung

«Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des §11 durchzuführen.»

Das kann zur Durchführung von Maßnahmen in beiden Gebiets-typen (b und d) zur Anwendung kommen.

§171 d | Stadtumbausatzung

«Die Gemeinde kann durch Satzung ein Gebiet bezeichnen, das ein festgelegtes Stadtumbaugebiet (§171 b Abs. 1) oder Teile davon umfasst.»

Das heißt: