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Freie Sachverständige

Freie Sachverständige besitzen auf Grund ihrer Ausbildung und einer langjährigen berufpraktischen Erfahrung sowie durch den Besuch von geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen ein für ihr Sachgebiet bezogenes Fachwissen und spezielle Kenntnisse. Sie besitzen die persönliche Befähigung zur sachlichen und unvoreingenommenen sowie objektiven Analyse und Dokumentation von Sachverhalten. Eine spezielle Zulassung ist hierfür nicht erforderlich.

Sachverständige haben die Grundsätze des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten.

135 Mitglieder

Seite zuletzt geändert am 14.12.2023

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