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Bauen mit Architekt/in – Bauen ohne Risiko


Bauen ist ein komplexer Prozess. Ihr Planer begleitet Sie als Ideengeber, Berater, Koordinator und Treuhänder auf dem weiten Weg von der Idee bis zur Realisierung.

Architektinnen und Architekten unterstützen Sie in allen Phasen und helfen, Ihre individuellen Wünsche entsprechend der finanziellen Möglichkeiten zu verwirklichen und Baufehler zu vermeiden.

Im Dialog

Für ein rundum erfolgreiches Bauvorhaben ist eine gut funktionierende Zusammenarbeit von informierten Bauherren und fähigen Architekt*innen Grundvoraussetzung. Sie sollten daher in einen kritischen Dialog treten:

  • Sagen Sie Ihrem Architekten so konkret wie möglich, welche Vorstellungen Sie haben und was Sie in keinem Fall wünschen.
  • Seien Sie aufgeschlossen gegenüber den Ideen und Argumenten.
  • Im engen Kontakt mit Ihnen informiert der Architekt Sie über den jeweils aktuellen Stand, stellt Ihnen die Wahl zwischen mehreren Alternativen und gibt Empfehlungen. Reagieren Sie zügig, wenn es Ihrer Entscheidungen und Vorgaben bedarf.

So finden Sie Ihre/n Architekt/in oder Ihre/n Stadtplaner/in ...

Gute Gründe für das Planen und Bauen mit Architektin oder Architekt …

1. Mehr Qualität

Die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ und „Stadtplaner/in“ sind durch das Architektengesetz geschützt. Nur wer bei der Architektenkammer Thüringen oder einer anderen Landesarchitektenkammer Mitglied ist, darf sie führen. Eine qualifizierte akademische Ausbildung und eine praktische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren werden dafür vorausgesetzt.

2. Mehr Sicherheit

Architekt*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beruf unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften gewissenhaft aus­zu­üben und sich regelmäßig zu neuesten Entwicklungen fort­zubilden. Zu den Berufspflichten bei selbständiger Tätigkeit gehört zudem der Abschluss einer ausreichenden Haft­pflicht­ver­sicherung. Diese schützt sowohl den Bauherrn als auch den Planer vor finanziellem Schaden.

3. Mehr Vertrauen

Architekt*innen vertreten als unabhängige Treuhänder ausschließlich die Interessen des Bauherrn gegenüber Behörden, Firmen und anderen Beteiligten. Sie bringen die Wünsche mit den Bauvorschriften, den örtlichen Satzungen und den finanziellen Möglichkeiten in Einklang. Die Entscheidungsgewalt bleibt dabei stets in den Händen des Bauherrn.

4. Mehr Service

Architekt*innen planen und betreuen das gesamte Bauvorhaben von den ersten Entwürfen bis zur Vollendung und sorgen für eine zu den ermittelten Kosten und vereinbarten Terminen mängelfreie Übergabe des Bauwerks.Sie kennen sowohl die Chancen von Neu- und Altbau als auch die Vor- und Nachteile von Grundrissen, Bautechniken oder Materialien. Sie erarbeiten die Bauantragsunterlagen, schreiben die Leistungen detailliert aus, holen Angebote ein und übernehmen die Koordinierung und Überwachung der Ausführung.Sonder- und Änderungswünsche können jederzeit berücksichtigt werden.

5. Mehr Individualität

Ein Ergebnis, das ästhetische Ansprüche erfüllt und dabei den Menschen als Nutzer in den Vordergrund stellt, zeichnet die Arbeit des Architekten aus. Architekt*innen gestalten das neue Wohnumfeld so, dass es den speziellen Bedürfnissen, der Lebensweise, den Wünschen und Träumen des Bauherrn entspricht. Sie stehen mit Rat bei der Ortswahl und der Besichtigung von Grundstücken zur Seite, sanieren Ihren Altbau, planen den Dachgeschossausbau oder den Wohnzimmeranbau. Sie können als bestellte und vereidigte Sachverständiger Gutachten erstellen oder als Energieberater*innen eine auf Ihr Haus abgestimmte energetische Untersuchung durchführen. Sie zeigen Lösungen zum barrierefreien und altersgerechten Bauen auf und entwickeln energetische, ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Konzepte.

6. Weniger Kosten

Architekt*innen prüfen die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme, berechnen die voraussichtlichen Baukosten, zeigen kostensparende Alternativen auf und beraten zu Möglichkeiten finanzieller Förderung. Die umfassende Leistung steigert den Wert des Hauses, sichert Schadensfreiheit und finanzielle Verluste.

Architektenvertrag

Vor Beginn des Bauvorhabens wird ein schriftlicher Architektenvertrag zwischen Bauherr und Architekt bzw. Architektin abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Partner beinhaltet. Enthalten sein sollten im Vertrag in jedem Fall eine Beschreibung des Bauvorhabens, der Umfang der zu erbringenden Leistungen und die Höhe der Vergütung.

Das kostet Ihr/e Architekt/in

Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung errechnet sich das Honorar nicht nach einem festen Prozentsatz der Bausumme. Basis für die Berechnung des Honorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese berechnet das Honorar für die auftragsgemäß erbrachten Leistungen.

Für Sie als Bauherrn hat die HOAI den Vorteil, dass die Vergütung der Architektin bzw. des Architekten nicht in einem Pauschalpreis versteckt, sondern transparent ist, sich nach objektiven Kriterien errechnen lässt. Die HOAI garantiert dem Architekten einen fairen Preis für die erbrachte Arbeit. Gleichzeitig verzichtet er auf alle Einnahmequellen, die ihn in einen Interessenskonflikt bringen könnten. Das erst versetzt ihn in die Lage, als unabhängiger Sachwalter allein Ihre Interessen wahrzunehmen. Tipps für Bauherrinnen und Bauherren finden Sie auch auf der Website der Bundesarchitektenkammer.

Wovon ist das Honorar gemäß HOAI abhängig?

  • Von den anrechenbaren Baukosten. Dies sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes. Sie beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten.
  • Vom Umfang der Architektenleistung. Diese werden in neun Phasen untergliedert und, falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen, prozentual abgerechnet.
  • Von der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Ein Veranstaltungsgebäude mit komplizierter Konstruktion und Technik ist natürlich aufwendiger zu planen als ein einfaches Einfamilienhaus.
  • Von der Vereinbarung mit dem Architekten bzw. der Architektin.

Die neun Leistungsphasen gemäß HOAI

(Leistungsbild Gebäude und Innenräume)

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
  9. Objektbetreuung

HOAI zum Download

Seite zuletzt geändert am 01.12.2022

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