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Öffentlichkeitsbeteiligung vor Einführung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Architektenkammer Thüringen

Gemäß § 36 Abs. 7 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) i.V.m. § 15 der Hauptsatzung der Architektenkammer Thüringen veröffentlicht die Architektenkammer Thüringen bei der Einführung und Änderung von Satzungen, die dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, die Entwürfe vor der Beschlussfassung der Vertreterversammlung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme auf ihrer Internetseite.

Dies betrifft solche Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken und eine obligatorische Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Architektenkammer entsprechend der Anlage zu § 36 Abs. 6 Satz 2 ThürAIKG (Prüfraster für die Verhältnismäßigkeitsprüfung) erforderlich machen.

Kammermitglieder und andere Interessensträger haben während der Zeit der Veröffentlichung die Möglichkeit, per E-Mail oder postalisch ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der o.g. Richtlinie von Relevanz sind. Eingehende Stellungnahmen fließen in den Entscheidungsprozess der Vertreterversammlung ein.

Aktuelle Entwürfe für die Öffentlichkeitsbeteiligung

Derzeit gibt es keine Gesetzestexte für die Öffentlichkeitsbeteiligung.

So erreichen Sie uns

Per E-Mail: info@architekten-thueringen.de
Postalisch: Architektenkammer Thüringen, Bahnhofstraße 39, 99084 Erfurt

Bitte beachten Sie, dass die Architektenkammer lediglich verpflichtet ist, die Eingaben auf ihre Relevanz bezüglich der Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen, jedoch grundsätzlich keine Rückmeldung der Architektenkammer an die Absenderinnen und Absender erfolgt. Eingaben, die nicht innerhalb des Stellungnahmezeitraums bei der Architektenkammer Thüringen eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.

Seite zuletzt geändert am 02.10.2023

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