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Ersatzbaustoffverordnung trat zum 1. August 2023 in Kraft

Recycelte Baustoffe werden attraktiver

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Seit dem 1. August 2023 gelten erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.

Die Regelungen gewährleisten einen einheitlich hohen Umweltschutzstandard, geben Herstellern sowie Verwendern Rechtssicherheit und machen so Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben künftig noch attraktiver.

Zur Verordnung und zu weiteren Informationen gelangen Sie über die Website des Bundesumweltministeriums unter:

veröffentlicht am 18.08.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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