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Hubrich: Rede zum Neujahrsempfang der AK Thüringen

Rede von Dr. Hannes Hubrich, Vizepräsident, zum Neujahrsempfang

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Staatssekretär Tilo Braune, sehr geehrter Herr Minister Hans Kaiser, sehr geehrte Bürgermeister und Vertreter der Thüringer Städte und Landkreise, Landes- und kommunaler Gesellschaften, Verbände, Kammern, Hochschulen, Gerichte und Ministerien, der Bundeswehr, sehr geehrte Vertreter von Unternehmen und Freiberufler, sehr geehrte Medienvertreter, sehr geehrte Architektinnen und Architekten,

Ihnen allen wünsche ich ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr.
Seien Sie herzlich willkommen zum Neujahrsempfang der Architektenkammer Thüringen in der Landeshauptstadt Erfurt. Der Ortswechsel vom traditionellen Kaisersaal in das neue Theater Erfurt soll symbolisch für Veränderung stehen. Auch zeigt dieses Haus, dass sich neue Qualität (in der Architektur wie im Allgemeinen) nicht nur in der formalen Gestaltung, sondern vor allem in der praktischen Nutzung - hier in der künstlerischen Produktion - beweisen muss.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Jahresbeginn beweist, dass die praktische Umsetzung konzipierter Neuerungen nun schon regelmäßig, von Bahn bis Z (wie Zuzahlung), zu einem turbulenten Vorgang gerät.
Auch Bewährtes geben wir voreilig auf, bevor das notwendig Neue hinreichend geprüft ist. Dennoch: Der Reformstau in Deutschland scheint sich langsam aufzulösen. Bildung, Innovation und produktives Wachstum werden von der Politik wieder in ihrem ursächlichen Zusammenhang diskutiert. Die Rahmenbedingungen verbessern sich mit kleinen Schritten und der wirtschaftliche Aufschwung scheint sich zu stabilisieren.
Gegenwärtig begleitet der Präsident unserer Architektenkammer die Wirtschaftsdelegation des Thüringischen Ministerpräsidenten in die USA. Diese Einladung zeugt von gewachsener Akzeptanz unserer Arbeit durch die Landesregierung und setzt Erwartungen in die Leistungen der Architekten bei der weiteren strukturellen Entwicklung Thüringens.

Thüringer Architekten blicken bereits über weitere Grenzen, nach China, nach Russland, in die neuen EU-Beitrittsländer - Wirtschaftsräume mit bedeutendem Entwicklungspotential. Das Pflänzchen "Export" ist noch sehr klein, muss gepflegt und beworben werden. Dabei ist das geschichtsträchtige Image des Bauhauses in Weimar durchaus hilfreich.
Selbstbewusst haben Thüringer Architekten Wettbewerbe für sich entschieden und Aufgaben in China übernommen. Unser Ringen mit dem Thüringer Finanzministerium um Wettbewerbswesen und Vergabepraxis in den neunziger Jahren war da eine harte Schule, die sich nunmehr auch international auszahlt.
Das demnächst erweiterte Europa wird unserem Berufsstand rechtliche, organisatorische und Leistungsbedingungen offerieren, auf die wir uns engagiert einstellen, deren Wirkung auf unser Tun wir aber stets auch kritisch begleiten werden.

Thüringer Bauordnung

Ende Januar wird die Thüringer Bauordnung verabschiedungsreif für die 2. Lesung im Thüringer Landtag eingebracht. Diese Novelle stützt die Angleichung der Bauordnungen der Länder an die Musterbauordnung und überträgt zum anderen mehr Verantwortung auf die Bauherren und die Entwurfsverfasser. Sie findet unsere Zustimmung, weil sie grundsätzlich die freien Planungsberufe stärkt und öffentliche Einflussnahme auf ein vernünftiges Maß reduzieren will. Die Erweiterung der bautechnischen Nachweise und die Wiedereinführung des Bauleiters für die Berufsstände der Architekten und Ingenieure bedeutet eine Stärkung ihrer Kompetenzen. Wir erwarten nun von den Bauverwaltungen und der unteren Bauaufsicht nicht den (angedrohten) Rückzug, sondern engagierten Einfluss auf das Investitionsgeschehen im Freistaat durch kürzere Genehmigungszeiten, nach wie vor kompetente Beratung und Entscheidungsfreude. Vor allem sollte zur Aufwertung innerstädtischer Bereiche das Bauen nach § 34 BauGB schneller ermöglicht werden, ohne gleich einen B-Plan für jedes Gebiet zu fordern. Die angestrebte Deregulierung soll das Bauordnungs- und Bauplanungsrechts vereinfachen und nicht das konstruktive Zusammenwirken von Planern und Bauverwaltungen abschaffen.
Entscheidend wird dabei auch die Vereinfachung des Baunebenrechtes sein. Hier sind vor allem bundesrechtliche Regelungen im Einklang mit dem Landesrecht zu prüfen.
Die Architektenkammer Thüringen wird dieses Ansinnen gemeinsam mit den Kammern in Sachsen und Sachsen-Anhalt nachdrücklich verfolgen.

Thüringer Architektengesetz

Nach Verabschiedung der Thüringer Bauordnung soll auch das Thüringer Architektengesetz novelliert werden. Gewicht legen wir dabei auf eine Stärkung der Architektenkammer als Wirtschaftskammer UND auf ihre Bedeutung als Einrichtung öffentlichen Rechts im Sinne des Verbraucherschutzes, des Anspruchs auf Baukultur und Qualität der gestalteten Umwelt. Dabei ist uns wichtig, dass durch die geplanten Änderungen in den Hochschulabschlüssen nicht die soeben per Gesetz erhöhte Planungsverantwortung durch minder qualifizierte Absolventen (etwa 6-semestriges Bachelor-Studium) geradezu konterkariert wird. Wir treten mit der Bauhaus-Universität und ich denke auch mit der Fachhochschule Erfurt und den anderen mitteldeutschen Länderkammern für eine Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern als Voraussetzung zur Eintragung in die Architektenliste ein. International werden 10 Semester gefordert. Noch gewährt uns die Europäische Architektenrichtlinie die Ausnahme.

Stadtumbau Ost - Genial Zentral

Anfang des vergangenen Jahres gehörten Städte wie Leinefelde und Roßleben zur Spitze im Wettbewerb ‚Stadtumbau Ost’ des Bundesbauministeriums. Viele Kommunen in Thüringen haben sich über Stadtentwicklungskonzepten Perspektiven gesucht, Visionen aufgezeigt, ihre Innenstädte zu stärken und haben den Stadtumbau zur Chefsache erklärt. Nun stellen wir fest, dass der Umbau der Städte sich oft nur auf Teilabrisse in den Plattenbaugebieten beschränkt. Viele Gründe und Rahmenbedingungen hemmen die erhoffte Aufwertung der Städte, die Belebung der Innenstädte stagniert.
Positiv greift hier die gemeinsame Initiative von Wirtschafts- und Innenministerium, welche ein Städtenetzwerk Thüringen unter dem Titel "IQ - Innenstadt mit Qualität" befördert. Neben dem Verband der bildenden Künstler Thüringens ist auch die Architektenkammer Thüringen in das Projekt inhaltlich eingebunden und wird dort ihren Beitrag zum Thema "Architektur und Handel" leisten.

Der Rückbau wird auch demnächst den Stadtumbau Ost bestimmen. Das entspricht der Situation der Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern, hilft den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und eröffnet den Wohnungsunternehmen Chancen zum Überleben. Erfreulich ist, dass Bundesregierung und Landesregierung diese Priorität in ihren Haushalten festschreiben und den Prozess umfangreich mit öffentlichen Mitteln finanzieren.

Die Thüringer Initiative "Genial Zentral" vereinigt 15 Kommunen. Über Architektenwettbewerbe werden neue Wohnangebote im städtischen und innerstädtischen Bereich für junge Familien und Wohneigentums-Erwerber angeboten, dazu Brachflächen erschlossen und einer neuen Nutzung zugeführt. Wir freuen uns, dass wir in diesen Prozess von Beginn an eingebunden sind und das Know-how der Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten gefragt ist. Sömmerda und Bad Langensalza waren die ersten Städte, die auf kommunalen Grundstücken, Architektenwettbewerbe ausgelobt haben. Wir erwarten, dass weitere Kommunen diesen Beispielen folgen und sind sicher, dass durch den Leistungswettbewerb eine Vielzahl von Wohnangeboten, von Typologien und interessanten Wohnideen den Wohnungsmarkt in Thüringen qualitativ neu beleben wird.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure/ Vergabeverordnung/ Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe

Der Versuch des Bundeswirtschaftsministeriums, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ersatzlos zu streichen, ist gescheitert. Es gelang den Architektenkammern, den Ingenieurkammern und den Verbänden der Architekten und Ingenieure auf breiter Front in den Bundesländern, im Bundestag und auch auf Regierungsebene eine Lobby zur Erhaltung der HOAI zu finden. Insbesondere das Bundesbauministerium, hat sich für den Erhalt der Honorarordnung und damit für eine Rechtssicherheit privater und öffentlicher Auftraggeber, Architekten, Ingenieure und Stadtplaner eingesetzt. Der Thüringer Landesregierung gebührt Dank für ihre Position auf der Ebene des Bundesrates. Auch viele Vertreter der Parteien im Bundestag und im Landtag sind für die Existenzsicherung der Architektur- und Ingenieurbüros im Freistaat Thüringen eingetreten.
Sicher bedarf auch diese Ordnung einer Aktualisierung. Wir werden die Strukturnovelle der HOAI nunmehr mit eigenen konstruktiven, verbraucherfreundlichen und für den Gesetzgeber nachvollziehbaren Vorschlägen begleiten, um sie als vernünftige Regelung zu erhalten und in ihrer Akzeptanz zu stärken.

Die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe, die GRW 95, wurden mit Unterstützung des Bundeswettbewerbsausschusses novelliert und an das aktuelle europäische und deutsche Vergaberecht angepasst. Auch die GRW steht hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf dem Prüfstand. Vorschläge der Architektenkammern zu einer Vereinfachung und Kürzung liegen auf dem Tisch. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass sie an einer umfassenden Novelle interessiert ist, um das Wettbewerbswesen wieder "schmackhaft" zu machen, aber auch um es zu stärken.
Auf europäischer Ebene ist die Dienstleistungsrichtlinie in der Lesung des Parlamentes und der Kommission. Es ist gut, dass nach dem gegenwärtigen Stand das Europäische Parlament die freien Berufe in ihrer Berufsausübung stärken will, die Trennung von Planung und Ausführung aufrechterhalten bleibt und der Architektenwettbewerb, wie das Verhandlungsverfahren zum Regelverfahren bei der Vergabe von Planungsleistungen werden soll.

Architekten und Lage der Bauwirtschaft

Wettbewerb und Vergabe setzen allerdings Investitionsbereitschaft voraus. Nach Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik haben sich die gemeldeten Baufertigstellungen von 14.000 (1997) auf 7.800 (Ende 2002) fast halbiert. Auch das Bauvolumen hat sich in dieser Zeit auf nur ein Drittel der Bausummen bei Wohngebäuden und etwa die Hälfte bei Nichtwohngebäuden reduziert. Das Auftragsvolumen für die nahezu gleich bleibende Zahl unserer 1.891 Mitglieder, darunter 967 freischaffende Architekten und Stadtplaner, ist damit auf fast ein Drittel geschrumpft. Junge Architekten und Existenzgründer haben es besonders schwer auf diesem Markt Fuß zu fassen, zumal Ausschreibungen nach VOF meist Referenzen realisierter Objekte und leistungsstarke Büros als Bieter erwarten. Wir können Rechtssicherheit und Gleichbehandlung durch die Vergabestellen anmahnen, die angemessene Beteiligung junger und kleinerer Büros an öffentlichen Aufträgen einfordern. Eine wirkliche Änderung des Dilemmas braucht jedoch frischen Wind im Investitonsgeschehen.

Verbesserung des Investitionsklimas

Die Diskussion um die Eigenheimzulage hat Ende 2003 einen kurzen Aufschwung bei den Bauanträgen für Einfamilienhäuser bewirkt, der wohl eher ein Vorziehen der Anträge 2004 bedeutet. Gefährlich für das Investitionsklima sind die Haushaltssperren in Kommunen und im Freistaat Thüringen, aber auch die zahllosen Einwände und rechtlichen Finessen gegen viele Investitionen. Aufträge, die vergeben sind, werden gestreckt, Zeitpläne ignoriert. Leistungen werden nicht mehr abgefragt, sollen aber vorgehalten werden. Eine Situation, die für die Büros unkalkulierbar ist und die um so bedrohlicher wird, je länger sich ein Auftrag streckt. Hier brauchen wir von Seiten der öffentlichen Auftraggeber wieder klare Positionen und Planungssicherheit.
Mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium und dem Thüringer Innenministerium sind wir uns bereits einig, dass zur Belebung der Innenstädte bzw. innenstadtrelevanter Quartiere eine flexiblere Handhabung der Bauleitplanung nötig ist. Dieses muss nicht erst im BauGB festgeschrieben werden, es genügt hier, dass die Ämter im Sinne einer Investition entscheiden und das Planungsrecht entsprechend auslegen. Insbesondere die kreisfreien Städte Thüringens sind dabei gefordert , ihre kommunale Hoheit, ihre Planungskultur für Investoren zu einem konstruktiven Dialog zu gestalten. Zu dieser wichtigen Initiative, die Planungsprozesse deutlich verkürzen soll, bitten wir auch den Thüringer Gemeinde- und Städtebund und Sie alle um aktive Mitwirkung.
Vielleicht war die gemeinsame Woche mit chinesischen Investoren und Projektentwicklern in Weimar, September 2003, vor dem Hintergrund der Planungen für Anting New Town (30.000 EW) im Norden Shanghais ein Hinweis auf solcherart mögliche Investitionskultur.

Bildung, Architektur und Schule

Nicht ganz uneigennützig möchten wir unseren Kindern Architektur und Baukultur wieder näher bringen. Denn sie sind unsere zukünftigen Bauherren und Partner. Gemäß dem Kooperationsvertrag mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) in Bad Berka organisieren wir Architekturkurse für Kunsterzieher. An der Bauhaus-Universität gibt es spezielle Architekturseminare für Lehreramtsstudenten, an vielen Schulen architekturbezogene Projekte und Lehraktivitäten, unterstützt durch engagierte Architekten.
"Architektur und Schule" ist auch der Titel eines internationalen Symposiums am 07. Mai in Weimar, auf dem wir die Erfahrungen anderer europäischer Länder und eigene Ergebnisse vorstellen wollen. Schirmherr wird der Thüringer Ministerpräsident sein. Über die Kooperation von Architektenkammer, Bauhaus-Universität und ThILLM hinaus erwarten wir hier vor allem ein stärkeres Engagement des Thüringer Kultusministeriums.

Bei dieser Gelegenheit werden auch die hervorragenden Beispiele des durch das Finanzministerium initiierten Typenschulprogramms zur Geltung kommen. Die realisierten Projekte demonstrieren, wie Architekten und Ingenieure bei fixen Kosten ideenreich ein qualitativ hohes Angebot an neuen Erlebnisbereichen, Kommunikationsflächen und Schulräumen anbieten können.

Berufspolitik - Öffentlichkeitsarbeit - apropos architektouren

Gebaute Qualität ist noch immer die beste Werbung für unser Anliegen. So wird es Ende Juni abermals unsere Veranstaltungsreihe "apropos architektouren" geben, bei der die Öffentlichkeit neue Projekte, darunter die 19 Typenschulen, besichtigen und beurteilen kann. Auch am Tag des offenen Denkmals wollen wir uns stärker mit spezifischen Veranstaltungen und Führungen beteiligen.

Zum Ende des letzten Jahres hat die Thüringer Landesregierung die Satzung der Stiftung Baukultur bestätigt. Sie ist nunmehr rechts- und geschäftsfähig und wird in diesem Jahr wiederum mit eigenen Foren, Lesungen, Publikationen und Veranstaltungen zur Förderung der Baukultur beitragen. Rückgrat der bisherigen Arbeit sind die Schulen der Dorferneuerung, die nunmehr im 2. Jahr die Informations-, Beratungs- und Motivationsphase bei der Dorferneuerung in den Gemeinden Thüringens begleiten. Wesentlich war hier das Vertrauen und die Unterstützung durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt.

Verliehen wird im Jahr 2004 erneut der Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau, in diesem Jahr um das Thema Freianlagen erweitert. Ebenfalls verliehen wird der Thüringer Landschaftsarchitekturpreis, für dessen finanzielle Unterstützung durch das Landwirtschaftsministerium wir uns schon hier bedanken.
Soeben wurde eine Ausstellung "Junge Architektur in Thüringen" mit erfreulicher Resonanz in Bregenz/Vorarlberg eröffnet. Weitere werden hierzulande folgen. Bewährte Buchveröffentlichungen und Fachkolloquien werden fortgeführt. Unser ökologisches Beratungszentrum ist neu besetzt und wird sein Angebot.

Die Architektenkammern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine engere Kooperation vereinbart, die sich in der Berufspolitik, in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Ausbildungsfragen äußern soll. Den diesjährigen Thüringer Architektentag wollen wir mit einem "Mitteldeutschen Architektenkongress" und einem rauschenden Architektenball Ende November gemeinsam begehen und damit eine neue Art der Gemeinsamkeit anregen.

Berufspolitik

Sehr geehrte Damen und Herren, vor uns stehen Landtagswahlen, Europawahlen und Kommunalwahlen. Wir werden dazu dieser Gelegenheit die Forderungen unseres Berufsstandes an die Politik klar formulieren und die Programme der Parteien daran messen, wie sie zu einem besseren Investitionsklima und zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilisierung im Land beitragen wollen.
Das öffentliche Auftragswesen hat sich spürbar verändert. Die Bundesregierung hat ein Gutachten zu "Public Private Partnership" vorgestellt, um private Investitionen für die öffentliche Hand zu generieren. PPP ohne Architekten aber funktioniert nicht. Deshalb werden wir für die öffentliche Hand Auslobungsmuster, Orientierungshilfen herausgeben, die die Qualität des Gebauten sichern helfen und vor allem auch PPP als Modell zur Förderung der Baukultur etablieren.

Es freut uns, dass der Arbeitskreis "Wirtschaft" der CDU-Fraktion sich des Themas "Public Private Partnership" angenommen hat und es ist gut, dass an der Bauhaus-Universität Weimar sich sowohl Ingenieure als auch die Architekten verstärkt dem Thema zuwenden, dazu Tagungen anbieten und das Know-How der Bauhaus-Universität in das Gutachten der Bundesregierung eingeflossen ist. Wir brauchen zu diesem Vergabemodell ein Kompetenzzentrum im Freistaat Thüringen, das bei einer öffentlichen Einrichtung angesiedelt und mit Unterstützung der Landesregierung aufgebaut wird.

Meine Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und darf nun das Wort an den Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Hans Kaiser, und anschließend an den Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Herrn Tilo Braune, übergeben.

Danken möchte ich an dieser Stelle Herrn Hoffmann für seine musikalische Begleitung und unserem Gastgeber, Herrn Montavon und seinem Team, für die Bereitstellung des Theaters als Veranstaltungsort, aber auch für den guten Service, den wir hier erstmals erleben dürfen.

veröffentlicht am 20.01.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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