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Neuberufung Eintragungsausschuss

Bewerbungsbogen

Auf der Grundlage des gültigen Thüringer Architektengesetzes §19 ist der Eintragungsausschuss der AKT für die nächsten 5 Jahre neu zu berufen. Die Beisitzer müssen Mitglieder der Architektenkammer sein und dürfen weder dem Vorstand noch dem Schlichtungsausschuss angehören, oder Bedienstete der Architektenkammer oder der Aufsichtsbehörde sein.

Der Eintragungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und vier Beisitzern, wobei mindestens zwei Beisitzer der Fachrichtung des Betroffenen angehören müssen. Die Eintragungen erfolgen in die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, in die Verzeichnisse der Berufsgesellschaften und freiwilligen Mitglieder.

Der Eintragungsausschuss entscheidet darüber hinaus über Löschungen, Widerrufungen und Widersprüche. Die Bewerber werden vom Vorstand nach den Kriterien Qualifikation, Fachrichtung, territoriale Vertretung und Tätigkeitsart ausgewählt und der Aufsichtsbehörde zur Berufung vorgeschlagen.

ArchitektenInnen und StadtplanerInnen, die als Beisitzer im Eintragungsausschuss mitarbeiten wollen, bitten wir, bis spätestens 4. März 2006 den vorgegebenen Bewerbungsbogen an die Geschäftsstelle der AKT schriftlich per Post oder Fax zu senden:

Den Bewerbungsbogen finden Sie als PDF und DOC-Datei auch im Mitgliederbereich.

veröffentlicht am 27.01.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Kammergremien, News

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