Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Vertreterinnen und Vertreter beschließen Haushaltsplan 2023 und Beitragsanpassung

Rückblick auf die Vertreterversammlung in Ichtershausen

1 Bild vergrößern
Vertreterversammlung im Kultur- und Tagungszentrum der Nadelfabrik Ichtershausen, Bild: AKT

Zu ihrer zweiten regulären Sitzung in diesem Jahr trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Architektenkammer Thüringen am 18. November 2022 im Kultur- und Tagungszentrum der Nadelfabrik Ichtershausen. Themenschwerpunkte waren der Bericht des Präsidenten, der Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie die anstehende Novellierung der Fortbildungsordnung.

Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt, Präsident der Architektenkammer Thüringen, gab ein Update zu diesen berufspolitischen Themen:

- EU-Vertragsverletzungsverfahren Vergabeverordnung
Bereits 2019 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen eingeleitet. Angegriffen wird die Regelung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, nach der mehrere Lose bei Planungsleistungen nur dann zusammenzurechnen sind, wenn es sich um gleichartige Leistungen handelt. Die Abschaffung dieser Regelung hätte zu Folge, dass bereits Planungsleistungen aller Fachgebiete für Bauvorhaben mit Baukosten ab ca. 1 Mio. Euro europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden müssten. Dies führt zu einer deutlichen Mehrbelastung – sowohl auf Vergabe- wie auch Auftragnehmerseite – und ist mit einem Mehr an Bürokratie samt Folgekosten verbunden. Bundes- und Landespolitik werden daher aufgefordert, der unverhältnismäßigen Forderung der EU–Kommission nicht nachzugeben und ggf. die Klärung der Rechtsfrage durch den EuGH zu suchen.

- Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 202X)
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, der digitalen Transformation der Planungsprozesse und dem zunehmenden Fokus auf dem Planen und Bauen im Bestand werden auf Bundesebene, unter Koordination des AHO, noch bis September 2023 in sechs Arbeitsgruppen Vorschläge zur Aktualisierung der Leistungsbilder erarbeitet. Vereinbartes Ziel ist es, dass eine novellierte HOAI noch in dieser Legislatur durch den Bundestag verabschiedet wird.

- Weiterbildungsstandard „Nachhaltigkeit“
Die Bundesarchitektenkammer arbeitet an der Einführung eines bundesweit einheitlichen Fortbildungsstandards, dessen Qualifikations-Level-Struktur kompatibel ist mit den Förderstufen des Bundes und mit den Qualifikationsanforderungen der Systemanbieter. Die entsprechenden Fachregister sollen in den Landesarchitektenkammern geführt und in einer bundesweiten Expertenliste zusammengeführt werden. Die Kammern und deren Fortbildungsakademien erklären sich zudem bereit, schnellstmöglich Weiterbildungsangebote zum Thema „THG-Lebenszyklusbilanz“ auf Basis des in Entwicklung befindlichen bundesweiten Standards in Abstimmung mit dem BMWSB umzusetzen.

Abschließend informierte der Präsident über die anvisierte Neuverortung der Kammer-Geschäftsstelle in einem Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft in der Defensionskaserne auf dem Erfurter Petersberg. Mit dem neuen Standort würden sich neue Wirkungsfelder und Vernetzungsmöglichkeiten für die Kammer ergeben, beispielsweise durch die Nutzung neutraler Serviceflächen oder den Zugriff auf attraktive Ausstellungsbereiche, so der Präsident. Auch seien wirtschaftliche Synergien und Allianzen mit Dritten möglich. Wer Teil des Konzeptes sein wolle, müsse sich allerdings jetzt entscheiden, führte Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt aus.
Die Vertreter*innen zeigten sich dem Vorhaben gegenüber sehr aufgeschlossen und diskutierten ausgiebig Vor- und Nachteile. Sie beschlossen, dass der Vorstand das Projekt weiterverfolgen und eine Absichtserklärung mit dem Investor aufgesetzt werden soll.

Geschäftsführerin Franziska Weise gab in ihrem Bericht aus der Geschäftsstelle einen Überblick über die laufende Kammerarbeit und die zahlreichen Aktivitäten im Jahr 2022: von der erfolgreichen Etablierung des Netzwerks „Digitales Planen, Bauen und Betreiben in Thüringen“ über die neue Kampagne „Wir für hier“ bis hin zu den Veranstaltungs-Highlights wie der Tag der Architektur samt Verleihung des Architekturpreises 2022, das Sommerfest im Juli, die Regionalkonferenz „Barrierefrei wohnen“ im Oktober oder der Thüringer Bautag mit Auftritt auf der Messe „Haus.Bau.Ambiente“ im November.

Nach einer kurzen Kaffeepause standen die Beschlussfassungen zu Beitragshöhen und Haushaltsplan im Jahr 2023 an. Frieder Kreß, Vorsitzender des Haushaltsausschusses und Vizepräsident der Kammer, konstatierte, dass ein ausgeglichener Haushalt angesichts einer inflationären Kostenentwicklung und stagnierender Mitgliederzahlen aktuell nur durch Anhebung der Kammerbeiträge um etwa fünf Prozent möglich sei. Die Vertreterversammlung einigte sich auf die vorgeschlagene moderate Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Anschließend votierten die Vertreter*innen für den zu dieser Variante konformen Haushaltsplan 2023. In diesem Kontext wurde auch beschlossen, dass die aus der Rücklagenauflösung in 2022 nicht verbrauchten Mittel für die Arbeit der Stiftung Baukultur Thüringen im Haushalt 2023 eingesetzt werden sollen.

Das höchste Gremium der berufsständischen Selbstverwaltung bestätigte weiterhin eine Änderung der Entschädigungsordnung der Architektenkammer. Diese enthält künftig neben den Entschädigungen der ehrenamtlich tätigen Kammermitglieder auch jene der Vorsitzenden des Eintragungs-, des Schlichtungs- und des Ehrenausschusses. Ergänzt wurde außerdem eine Verfallklausel für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Satzung und Recht, Ines M. Jauck, informierte schließlich über die Novellierungsbestrebungen zur Fortbildungsordnung der Architektenkammer. Anlass war zum einen der Wunsch nach Veränderung aus der Mitgliederschaft, zum anderen besteht auf Bundesebene das Bestreben nach einer Harmonisierung der Landesregelungen. Im Rahmen der Novellierung wurden neben vielen weiteren Aspekten insbesondere der Fortbildungsumfang und die Fortbildungsformate diskutiert, sagte Jauck. Beim Umfang werde eine Angleichung an die Muster-Fortbildungsordnung von 16 Fortbildungsstunden (à 45 Minuten) im Jahr angestrebt. Die Fortbildungsformate sollten weitgehend offengehalten und weiterhin auch nicht-zertifizierte Veranstaltungen zugelassen werden. Ziel ist es, die neue Fortbildungsordnung im Mai 2023 zu beschließen, so dass sie zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung am 12. Mai 2023 ist gleichzeitig die letzte der laufenden Legislatur; bereits am 16. Juni 2023 kommen die dann neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

veröffentlicht am 12.12.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken