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Satzung der StiftungBaukultur geprüft

Die Satzung der StiftungBaukultur wurde durch die Aufsichtsbehörde, Thüringer Innenministerium und die Fachbehörden im Finanzamt Erfurt und im Finanzministerium beurteilt und verändert. Sie entspricht nunmehr dem geltenden Thüringer Stiftungsgesetz und liegt zur Anerkennung vor. Einzig die Unbedenklichkeitserklärung zur Einrichtung einer Stiftung durch die Körperschaft ist im TIM noch nicht abschließend geprüft. Der Stiftungsrat wird zur Satzung und zum Antrag auf Übernahme des Kulturhofes Krönbacken am 17. Juni 2003 in Erfurt zu seiner zweiten Sitzung beraten.

veröffentlicht am 06.06.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Stiftung Baukultur Thüringen

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