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Architektin Ines M. Jauck ist neue Präsidentin der Architektenkammer Thüringen

Pressemitteilung 16.06.2023

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Der neue Vorstand der Architektenkammer Thüringen (v. l.): Elke Bergt, Thomas Wittenberg, Katya Seydel, Jörg Baum, Ines M. Jauck, Frieder Kreß, Cornelia Härtel, Marcus Hamberger, Dr. Luise Nerlich, Bild: Architektenkammer Thüringen

Vorstand für die Legislatur 2023 bis 2028 gewählt

Am 16. Juni 2023 hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen in ihrer konstituierenden Sitzung Ines M. Jauck zur neuen Präsidentin für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 gewählt. Die in Gotha tätige freischaffende Architektin ist seit 2001 Mitglied der Architektenkammer Thüringen und seit 2008 Mitglied der Vertreterversammlung. Als Vizepräsident wurde der Architekt Thomas Wittenberg aus Weimar bestätigt. Architektin Cornelia Härtel aus Erfurt vervollständigt das Präsidium als neue Vizepräsidentin. Der amtierende Präsident Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt trat nach zwei Legislaturen im Amt nicht zur Wiederwahl an.

Der Vorstand der Architektenkammer Thüringen für die Legislatur 2023 bis 2028 setzt sich wie folgt zusammen:

Präsidentin:

  • Dipl.-Ing. Ines M. Jauck, Architektin, Gotha

Vizepräsident/in:

  • Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Härtel, Architektin, Erfurt
  • Dipl.-Ing. Thomas Wittenberg, Architekt, Weimar

Beisitzende:

  • Dipl.-Ing. Jörg Baum, Architekt, Weimar
  • Dipl.-Ing. Elke Bergt, Architektin, Mühlhausen
  • Dipl.-Ing. (FH) Marcus Hamberger, Landschaftsarchitekt, Weimar
  • Dipl.-Ing. (FH) Frieder Kreß, Innenarchitekt, Erfurt
  • Dr.-Ing. Luise Nerlich, Architektin, Weimar
  • Dipl.-Ing. Katya Seydel, Stadtplanerin, Weimar

Die Übergabe der Amtsgeschäfte erfolgt zum 5. Juli 2023.

Die Architektenkammer Thüringen:
Die Architektenkammer Thüringen ist der Zusammenschluss aller rund 1650 angestellten und selbstständigen Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplaner*innen im Freistaat. Als Interessensvertretung wahrt sie die beruflichen Belange aller Mitglieder, fördert das Ansehen der Berufsstände und stärkt die Baukultur. Die Kammer führt die Architektenliste und sorgt dafür, dass nur Personen eingetragen werden, die die erforderliche Ausbildung und Berufspraxis besitzen, und dass die eingetragenen Personen ihre Berufspflichten erfüllen. Nur wer eingetragen ist, darf die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ und „Stadtplaner/in“ führen.

Themenseite zur Kammerwahl:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 16.06.2023 von · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Kammergremien, Pressemitteilungen

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