Stadtplanerin/ Stadtplaner
Die Zukunft der Stadt-, Dorf- und Regionalplanung
Räumliche Planung ist eine ganzheitliche gesellschaftliche Aufgabe. Sie ist Instrument im Wandel der Strukturen, Lebensbedingungen und Wirkungsfelder. Die Zukunft der Städte und Gemeinden wie ganzer Regionen hängt auch von den visionären Vorstellungen und der fachlichen Kompetenz von Stadtplanern und Stadtplanerinnen ab.
Wichtig ist das Erkennen von Zusammenhängen über das Einzelobjekt hinaus im Wechselspiel zwischen örtlichen Bedürfnissen und übergeordneten Anforderungen. Dabei ist ein Ausgleich zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Interessen notwendig. Innerhalb der baulich-räumlichen Gestaltungsaufgaben sind die ökologischen, technisch-wirtschaftlichen, sozialen und ästhetischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Stadt- und Regionalplanung orientiert sich auch am ökonomischen Nutzen, schafft ökonomische Werte, unterstützt gesellschaftlich und individuell sinnvolle Investitionen. Die langfristige Perspektive von Stadt- und Regionalplanung bedeutet zudem, dass nicht alle Arbeitsergebnisse auf kurzfristige und unmittelbare Realisierung angelegt sind.
Die Vielfalt der Aufgaben der Stadt- und Regionalplanung eröffnet ein Spektrum von Arbeitsfeldern. Stadtplaner werden sowohl im konzeptionellen, im gestalterischen oder im analytisch-wissenschaftlichem Bereich tätig. Sie arbeiten als Berater, Gutachter, Forscher und Lehrer und wirken an der Realisierung von Programmen, Plänen oder Projekten mit. Stadtplaner beraten Politiker, erarbeiten Szenarien und bereiten Entscheidungen vor. Sie koordinieren, moderieren und integrieren. Wie unterschiedlich die Aufgaben auch sein mögen: räumlich-gestalterische Fähigkeiten sowie Entwurfsmethodik sind unbedingte Voraussetzungen für die verantwortungsbewusste und qualitätvolle Ausübung des Berufs. Da in allen Arbeitsfeldern zwischen unterschiedlichen Interessen und politischen Kräften vermittelt und abgewogen werden muss, ist soziale Kompetenz selbstverständlich.
Stadtplanerinnen und Stadtplaner als eigenständige Berufsgruppe finden ihre Aufgaben auf vielen Ebenen, sind in freien Büros für private und öffentliche Auftraggeber tätig, arbeiten in Behörden des Bundes, der Länder oder in Städten und Gemeinden. Zunehmende Bedeutung gewinnen fachliche Aufgaben über Thüringen und die Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Auf einen Blick - Wichtige Tätigkeitsfelder
Planung nach gesetzlichen Vorgaben (formelle Planung)
- Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
- Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungspläne)
- Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen und Erschließungspläne)
- Vorbereitende Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Sonstige Satzungen (Denkmalbereichssatzung, Gestaltungssatzungen)
Informelle kommunale Planung
- Stadtentwicklungsplanung, Dorfentwicklungsplanung
- Städtebauliche Rahmenplanung, Stadtteilplanung, Bereichsentwicklungsplanung
- Vorhaben bezogene Entwicklungsplanung
Gestaltungsplanung
- Gestaltung öffentlicher Räume
- Gestaltung des Wohnumfeldes
- Allgemeine städtebauliche Gestaltungsplanung
- Stadtgestalterische Beratung bei Einzelprojekten von Städten und Gemeinden
Gutachten / Forschung
- Fachbeiträge im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien
- Standortuntersuchungen, stadtökonomische Untersuchungen, Machbarkeitsstudien
- Stadtmarketing
- Gutachten zu speziellen stadtplanerischen Fragestellungen
- Forschung zu Themenfeldern der Stadt- und Regionalplanung und des Städtebaus.
Städtebauliche Beratung
- Beratung der Kommunen
- Beratung von Betroffenen bei städtebaulichen Fragen
- Beratung von Bürgern und Verwaltungen im Prozess der Dorferneuerung
- Moderation von Entscheidungsprozessen
- Interdisziplinäre Koordination und Projektssteuerung
- Vorbereitung und Betreuung von Wettbewerben
- Projektmanagement, Projektsteuerung
- Moderation und Mediation informeller Beteiligungsverfahren



