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Versorgungswerk

Das Versorgungswerk ist die berufsständische Rentenversicherung. Die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen – auch freiwillige Mitglieder – sind automatisch auch Mitglieder im Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen.

Versorgungsleistungen

Teilnehmende haben unter anderem Anspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente. Vergleiche haben ergeben, dass bei gleichen Beitragszahlungen die Rente im Versorgungswerk wesentlich höher ausfällt als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine weitere Besonderheit: Die Berufsunfähigkeitsrente wird ohne Wartezeit bereits nach der ersten Beitragszahlung ausgezahlt. Zudem entfällt eine vorherige Gesundheitsprüfung.

Beiträge

Die Versorgungsleistungen sind beitragsbezogen: Für selbständig tätige Architekt*innen und Stadtplaner*innen ist die Beitragszahlung abhängig vom Einkommen. Angestellte zahlen nach erfolgter Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung den gleichen Betrag wie vor der Befreiung. Jederzeit möglich sind freiwillige Mehrzahlungen. Sie erhöhen die Rentenanwartschaft. Die erwirtschafteten Gewinne fließen direkt in die Altersversicherung des Teilnehmenden und kommen ausschließlich dem bzw. der Versicherten zugute.

Kontakt

Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Telefon: +49 (0)351-3 18 24-0
Fax: +49 (0)351-3 18 24-20
versorgungswerk@vwaks.de
Web: https://www.vwaks.de/

Mitglieder der AKT im Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks

Seite zuletzt geändert am 05.03.2024

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