Versorgungswerk
Das Versorgungswerk ist die berufsständische Rentenversicherung. Die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen sind automatisch Mitglieder im Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen. Dies gilt auch für Freiwillige Mitglieder.
Versorgungsleistungen
Teilnehmer haben unter anderem Anspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente. Vergleiche haben ergeben, dass bei gleichen Beitragszahlungen die Rente im Versorgungswerk wesentlich höher ausfällt als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine weitere Besonderheit: Die Berufsunfähigkeitsrente wird ohne Wartezeit bereits nach der ersten Beitragszahlung ausgezahlt. Zudem entfällt eine vorherige Gesundheitsprüfung.
Beiträge
Die Versorgungsleistungen sind beitragsbezogen: Für selbständig tätige Architekten und Stadtplaner ist die Beitragszahlung abhängig vom Einkommen. Angestellte Architekten und Stadtplaner zahlen nach erfolgter Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung den gleichen Betrag wie vor der Befreiung. Jederzeit möglich sind freiwillige Mehrzahlungen. Sie erhöhen die Rentenanwartschaft. Die erwirtschafteten Gewinne fließen direkt in die Altersversicherung des Teilnehmers und kommen ausschließlich dem Versicherten zugute.
Dokumente
Satzung des Versorgungswerkes der AK Sachsen • in Kraft getreten am 02.09.2008 (pdf, 101,08 KBytes)
Anschlussatzung der AK Thüringen an das Versorgungswerk der AK Sachsen (pdf, 10,71 KBytes)
Informationsblatt zur Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der AK Sachsen vom 07.09.2011 (pdf, 11,22 KBytes)
Informationsblatt zum Versorgungswerk der AK Sachsen 2012 (pdf, 29,02 KBytes)
Aktuelle Meldungen
Meldungen zum Versorgungswerk in unserer Rubrik News.



