Mitglieder und Berufsgesellschaften

Mitglieder der Architektenkammer sind Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner mit mindestens zweijähriger Berufspraxis. Diese Berufsbezeichnungen darf nur führen, wer in die Listen der Architektenkammer eingetragen und somit Mitglied der Architektenkammer ist.
Die Architektenkammer Thüringen hat momentan 1878 Mitglieder.

Ordentliche Mitglieder dürfen die Berufsbezeichnung Architekt/ Hochbauarchitekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und/ oder Stadtplaner tragen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beruf unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften gewissenhaft auszuüben. Ihre Aufgabe ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von baulichen Anlagen. Daraus ergibt sich für jede Berufsbild ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
Mehr dazu in der Rubrik Architektur/ Berufsbilder bzw. in der Rubrik ThürAIKG, Satzung & Ordnungen.

Freiwillige Mitglieder sind Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die noch keine zweijährige Berufspraxis vorweisen können und damit noch nicht berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen.

Berufsgesellschaften sind Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die allein bzw. mit anderen Architekten oder Ingenieuren als Gesellschaft oder GmbH tätig sind.

Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner können auch als Fachplaner (Vorbeugender Brandschutz, Energieberater Bau, Ökologisches Bauen, Bauen mit Holz) sowie als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) tätig sein. Durch die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen der Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg wird die erforderliche Fachkunde und Qualifizierung der Fachplaner gewährleistet.