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Wettbewerbe mit Architekt
Ein Wettbewerbsverfahren zielt auf die beste Lösung einer Planungs- und Bauaufgabe sowie ihre Umsetzung.
Liste Verfahrensbetreuer_Stand 18.03.2013 (pdf, 53,4 KBytes)
Liste Fach-Preisrichter_Stand 17.04.2013 (pdf, 62,92 KBytes)
Sechs Gründe für einen Architektenwettbewerb
- Sie suchen die beste, nicht nur eine durchschnittliche Lösung für eine Planungs- oder Bauaufgabe.
Die Teilnehmer an einem Architektenwettbewerb stehen in Konkurenz um die bestmögliche Qualität – und diese Qualität kommt ihrem Projekt zugute! - Sie wollen mehrere Lösungen zur Auswahl.
Der Architektenwettbewerb garantiert eine Vielfalt an möglichen Lösungen – unter diesen Angeboten finden Sie eine unverwechselbare und spezifische Antwort auf ihre Bauaufgabe. - Sie fordern Sicherheit bei der Entscheidung.
In einem anonym durchgeführten Verfahren trifft das Preisgericht seine Entscheidung nach objektiven Kriterien und nur an der Sache orientiert. Als Preisrichter sind Sie Mitglied des Preisgerichts und entscheiden mit. - Sie möchten kostengünstig bauen.
Der Architektenwettbewerb optimiert das Verfahren. Nachweislich verringern sich die ursprünglich angenommenen Baukosten eines Projektes um bis zu sechs Prozent, wenn im Vorfeld ein Wettbewerb stattgefunden hat. - Sie erhoffen sich für Ihr Projekt ein positives Image in der Öffentlichkeit. Architektenwettbewerbe ziehen das Interesse der Öffentlichkeit auf sich. Die Ausstellung der Ergebnisse und die Medienberichterstattung sind die beste Werbung für Ihr Projekt.
- Sie wollen keine Zeit verlieren.
Durch die frühzeitige Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger und der Genehmigungsbehörden sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit des Verfahrens gestaltet sich die nachfolgende Planung zügiger und ist mit einer positiv entschiedenen Bauvoranfrage vergleichbar.
Regeln
Architektenwettbewerbe finden nach einheitlichen und verbindlichen Regeln statt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat per Erlass vom 21.11.2008 die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 - mit Wirkung vom 1.1.2009 für Bundesbauten verbindlich eingeführt und die Länder gebeten, die RPW 2008 auch für ihren Zuständigkeitsbereich einzuführen. In Thüringen ist ein entsprechender Erlass des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien in Vorbereitung.
Für den öffentlichen Auftraggeber sind Architektenwettbewerbe bewährte und sichere Verfahren im geltenden Vergaberecht für öffentliche Planungsaufträge. Sowohl die europäische Dienstleistungsrichtlinie als auch die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) räumen dem Planungswettbewerb eine wesentliche Bedeutung bei der Vergabe von Planungsaufgaben ein.
Die Verankerung der neuen Wettbewerbsregeln im Vergabeverfahren nach VOF ist weiterhin gewährleistet (§ 25 Abs. 1 VOF).
Privaten Auslobern steht die Durchführung von Planungswettbewerben nach den RPW 2008 ebenfalls offen. Die Kammern beraten sie über die Verfahrensweise.
Beteiligte
- Auslober
- Wettbewerbsbetreuung / Organisation
- Teilnehmer
- Preisgericht
- Landeswettbewerbsausschuss der Architektenkammer
Verfahren
- Offener Wettbewerb
- Offener Wettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen
- Begrenzt offener Wettbwerb (in der Regel 25 Teilnehmer)
- Einladungswettbewerb (3 bis 11 Teilnehmer)




