Duale Fernstudiengänge: IU-Abschluss nicht eintragungsfähig
Wichtige Hinweise der Bundesarchitektenkammer
Aufgrund vermehrter Anfragen von Büros, die Mitarbeiter:innen ein duales Fernstudium der Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur an der International University (IU) finanzieren, weist die Bundesarchitektenkammer (BAK) darauf hin, dass ein IU-Abschluss als nicht kammereintragungsfähig eingestuft wird.
Über die Eintragung in eine Architektenliste entscheiden die unabhängigen Eintragungsausschüsse der zuständigen Landeskammern – bei zunehmend heterogenen Ausbildungsbiographien im Einzelfall oft erst nach Vorlage der Hochschulabschlüsse. Strittig sind die akademischen Voraussetzungen, die eine Eintragung der IU-Abschlüsse ermöglichen sollen. Die BAK nahm deshalb im Auftrag der Landearchitektenkammern mit der IU-Leitung Gespräche auf über eine Nachjustierung sowohl mit Blick auf ein weitergehendes Studium an einer anderen Hochschule als auch in Bezug auf eine spätere Kammereintragung. Das Ergebnis ist offen.