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Planungsnachträge nach BGB 2018 und HOAI 2021 – Potenziale kennen und nutzen

Seminar

online als Live-Stream
03.06.2024, 09:00 Uhr
Anmeldung bis 03.06.2024

Veranstalter/in
Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg
Vorgesehen für die Fachrichtungen
Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden (gilt ggf. nicht für Absolventinnen und Absolventen)
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Allzu selbstverständlich werden Verträge noch immer ohne weitere Detaillierung der Leistungsinhalte in Anlehnung an die HOAI geschlossen, augenscheinliche Akquiseleistungen werden zu haftungsrelevanten Beratungsleistungen oder es werden Leistungen erbracht, die nicht oder nicht eindeutig (genug) vereinbart worden sind – der Kampf um die Durchsetzung von Nachträgen gehört zum Alltagsgeschäft. Was tun? Welche Handlungs- und Gestaltungsspielräume bestehen, um Ansprüche rechtlich durchsetzbar zu wahren sowie proaktiv zu verhandeln?
Ziel des Seminars ist, die hierfür praxisbedeutsamen Kenntnisse sowohl des werkvertraglichen Architekten- und Ingenieurrechts als auch des Preisrechts der HOAI für eine zielführende, rechtssichere und vor allem die gute Geschäftsbeziehung wahrende Verhandlung von Planungsnachträgen zu vermitteln. Fundiertes Praxiswissen, das sich auszahlt.

Inhalte

  • Ausgangspunkt für Nachträge: Vereinbarung Planungssoll – Ermittlung geschuldeter Leistung
  • Anordnungsrechte des Auftraggebers und Honoraranpassungsansprüche nach § 650b BGB
  • Kostenberechnungsmodell und Folgen für Planungsnachträge
  • Wie ist § 10 HOAI zu verstehen? Normstruktur - Anwendungsbereich – Abgrenzung zu § 650c BGB
  • Honorarfolgen bei Änderung von Leistungszielen und -umfang
  • Umgang mit veränderten Honorarparametern (Honorarzone, mitzuverarbeitende Bausubstanz)

Zielgruppe

Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Projektleiter

Mehr zur Veranstaltung: www.bauhausakademie.de

veröffentlicht am 15.12.2023 von Björn Radermacher

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